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Beitragssatz für Grundstücks- und Immobilieneigentümer

  • Für die Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist ein monatlicher Beitragssatz in Höhe von 50 Euro je Objekt / Immobilie festgesetzt (entspricht 600 Euro im Jahr).
  • Hat ein Grundstücks- und Immobilieneigentümer mehrere Immobilien im Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft, so ist der Beitragsatz für jede Immobile zu zahlen. Abweichungen von dieser Regel können jederzeit mit dem Vorstand vereinbart werden.

 

Beitragssatz für gewerbliche / freiberufliche Mieter (Betreiber / alle Nutzungen)

  • Für die Betreiber ist ein monatlicher Beitragssatz in Höhe von 10 Euro festgesetzt (entspricht 120 Euro im Jahr).
  • Sofern Betreiber gleichzeitig Eigentümer der Immobilie sind, ist der Beitragssatz für Eigentümer zu zahlen.

Beitragssatz für Fördermitglieder

  • Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb und außerhalb des ISG-Gebietes Bochumer Straße Recklinghausen-Süd werden, die nicht zum Kreis der Grundstücks- und Immobileneigentümer sowie der Betreiber gehören und die sich in besonderer Weise für die Ziele und Aufgaben des Vereins einsetzen.
  • Der Beitragssatz für fördernde Mitglieder wird in Abstimmung mit dem Vorstand individuell festgesetzt, er beträgt jedoch mindestens 100 Euro im Jahr.

Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Hier finden Sie unsere Vereinssatzung und die Beitragsordnung zum Download als PDF-Datei.